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Abstreuarbeiten werden von uns umweltfreundlich durchgeführt. So splitten wir im Bereich des Rissevergusses und bei Fugenarbeiten auf Straßen ausschließlich maschinell ab, wie es die ZTV Asphalt-StB 01 unter Abschnitt 3.4 und 4.4 vorgibt. Dadurch entsteht kein nennenswerter Splitt-Überschuss und somit saubere Straßen und keine Verkehrsgefährdung z.B. für Zweiradfahrer. Seit 1990 sind wir TÜV-Vertragspartner mit Überwachungsvertrag nach Wasserhaushaltsgesetz - WHG § 19L für Fugen und Beschichtungen nach WHG. |
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Umweltbewusstes Arbeiten und der sorgfältige Einsatz von geprüften Baustoffen sind bei uns selbstverständlich. |
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